KommAustria Update: Ich muss NICHT mit YouTube aufhören!

Letzten September löste ein Informationsschreiben der KommAustria bzw. RTR in der YouTube und Social Media Szene in mittelschweres Erdbeben aus. In dem Schreiben wurden Betreiber von Social Media Kanälen mit Schwerpunkt auf Videoproduktionen aufgefordert, ihre Kanäle bei der Behörde anzuzeigen, weil sonst eine saftige Geldstrafe droht. Ich versuchte damals in einem epischen Blogartikel die Sachlage zu erfassen und habe meine YouTube Kanäle schließlich am 19.09.2018 bei der KommAustria angezeigt.

Letzte Woche, also knapp 4 Monate später, habe ich nun einen Anruf einer sehr netten Mitarbeiterin der KommAustria erhalten. Sie hat mir mitgeteilt, dass meine Kanäle endlich überprüft worden sind und dass sie nicht als „Mediendienste auf Abruf“ bewertet wurden, hauptsächlich weil meine Reichweite zu gering ist. Die Dame hat mich augefordert, dass ich auf dem Online Portal der KommAustria die Anzeige meiner Kanäle beende, indem ich bei „Angaben zur Laufzeit“ ein Enddatum eintrage.

Somit hätte der Spuk zumindest für mich ein Ende und ich kann endlich wieder ruhig schlafen 🙂 Ich bin aber nach wie vor sehr gespannt, wie andere YouTube Kanäle von der KommAustria eingestuft worden sind und was dann im Endeffekt tatsächlich ausschlaggebend dafür war, sie als „Mediendienst auf Abruf“ zu klassifizieren – oder eben nicht.

An meinem eigenen Beispiel möchte ich hier noch einmal zusammenfassen, worauf ich geachtet habe, damit meine Kanäle möglichst nicht als „Mediendienste auf Abruf“ eingestuft werden:

  1. Ich erwähne auf meinen YouTube Kanälen deutlich, dass sämtliche Inhalte rein als Hobby und nicht mit kommerziellen Absichten produziert werden.
  2. Ich habe alle Möglichkeiten zur Monetarisierung meiner Beiträge deaktiviert.
  3. Ich biete keine Möglichkeiten für Spenden (Paypal Button, Patreon Links etc.) auf meinen Kanälen oder auf meiner Website an.
  4. Ich berichte in erster Linie über Produkte, die ich mir selbst privat gekauft habe.
  5. Ich berichte wirklich nur dann über Produkte, die mir unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden (zB. Konzertkarten, Musik CDs, Videospiele), wenn mir inhaltlich keine Auflagen oder Vorgaben gemacht wurden und ich zu 100% meine persönliche Meinung dazu abgeben kann.
  6. Ich stehe mit keinem Hersteller in irgendeiner geschäftlichen Verbindung und berichte ausschließlich aus persönlicher und privater Motivation über Produkte.

Diese Punkte sind als unverbindliche Empfehlungen zu sehen. Ich kann nicht garantieren, dass meine Erfahrungen 1:1 auch auf andere Kanäle anwendbar sind.

Ich hoffe, dass meine Recherchen nicht nur für mich hilfreich waren, sondern dass sie auch dem ein oder anderem YouTuber bzw. Social Media Betreiber von Nutzen sind.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis bald!

Euer humaldo

PS: Hier noch ein Tweet, über den ich neulich gestolpert bin. Es geht um den deutschen „Medienstaatsvertrag“, der zwar nichts mit österreichischen Bedingungen zu tun hat, aber trotzdem irgendwie zum Thema passend erscheint:

Tweet: https://twitter.com/Frank_Golo80/status/1087996730182942720
Quelle: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/04_MStV_Online_2018_Fristverlaengerung.pdf